Verwaltungsrichtlinie
Stellung der Finanzverwaltung zur Gestaltung von Besteuerungsgrundlagen:
Angehörigen steht es frei,
Ihre Rechtsverhältnisse untereinander
so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind.
(Verwaltungsanweisung in der Einkommensteuerrichtlinie H 4.8 "Fremdvergleich" EStH).