Der Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof ...
urteilte am 30.11.1967,
V 131/64, BStBl 1968, 330,
Auszug:
„.. Dem Steuerpflichtigen steht es nach ständiger Rechtsprechung des BFH frei, unter mehreren rechtsgeschäftlichen Wegen, die zu dem erstrebten geschäftlichen Erfolg führen, denjenigen auszuwählen, der ihm nach steuerlichen oder sonstigen Interessen am meisten entspricht. ..“